Menschenhandel

Kennen Sie eine Person, die aufgrund falscher Versprechungen in die Schweiz gekommen ist, jetzt ausgebeutet wird oder sich in einer Zwangslage befindet? Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

Menschenhandel kann verschiedene Formen haben:

  • Menschen werden sexuell ausgebeutet und zur Prostitution gezwungen.
  • Menschen, deren Arbeitskraft ausgebeutet wird.
  • Menschen, denen Organe entnommen werden.

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 Schweizerisches Strafgesetzbuch: Art. 1821 Menschenhandel

1 Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Das Anwerben eines Menschen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt.

Der Kanton Freiburg hat einen Kooperationsmechanismus gegen Menschenhandel auf die Beine gestellt. Auch wenn sich die Person ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhält, kann sie gewisse Rechte haben und geschützt werden. Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

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