OHG : BERATUNGSSTELLEN, RECHTE DES OPFERS, ENTSCHÄDIGUNG

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, zum Beispiel Gewalt in Ehe und Beziehung, Raubüberfall, Vergewaltigung oder sexuelle Ausbeutung, durch eine bekannte oder unbekannte Person?

Haben Sie, aufgrund dieser Straftat, eine direkte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität erfahren?

Leiden Sie noch heute an den Folgen eines alten Traumas?

Sie haben das Recht auf Opferhilfe.

Falls Sie Verletzungen haben, gehen Sie ins Spital oder zu Ihrem/r HausärztIn, um einen medizinischen Befund zu erhalten. Ein Beweis für die erlebte Gewalt kann immer nützlich sein.

 Die drei Säulen der Opferhilfe