Die rechte des Opfers im Strafverfahren

Die Behörden schützen die Persönlichkeit des Opfers in allen Stadien des Verfahrens.

Das Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Integrität kann verlangen, dass es von einer Person des gleichen Geschlechtes einvernommen wird.

Das Gericht kann die Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen ausschliessen, wenn die Interessen des Opfers dies verlangen.

Das Opfer kann sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen und Aussagen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.

Die Behörden vermeiden auf Verlangen des Opfers die Gegenüberstellung mit dem/der TäterIn, ausser wenn dies im überwiegenden Interesse der Strafverfolgung ist.

Das Opfer kann vom/ von der TäterIn eine Wiedergutmachung verlangen (Entschädigung und/oder Genugtuung).