Das Opfer kann eine Entschädigung und/oder Genugtuung für den Schaden beantragen, den es durch die Straftat erlitten hat und zwar bei der zuständigen Dienststelle innerhalb von 5 Jahren. Wir können Sie informieren und Ihnen beim Stellen des Antrags helfen.
Erreichbar unter
026 322 22 02
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