Genitalverstümmelung

Jede Frau hat Anrecht auf ihre körperliche Integrität. Genitalverstümmelung ist gesetzlich verboten und wird häufig mit einer schweren Körperverletzung gleichgesetzt.

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) besteht aus dem teilweisen oder vollständigen Entfernen der äusseren Geschlechtsorgane, ohne medizinischen Grund.

„In der Schweiz gilt die weibliche Genitalverstümmelung als Körperverletzung und ist gesetzlich verboten. Ein neuer Gesetzesartikel wurde ihn das Strafgesetzbuch aufgenommen (Art. 124), welcher eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht, dies sogar wenn das Mädchen oder die junge Frau einverstanden war. Das schweizerische Gesetz hat zum Ziel, mit Freiheitsentzug und /oder Ausweisung zu bestrafen, wer eine Beschneidung durchführt, daran teilnimmt oder bei der Vorbereitung hilft, seien es ein Arzt oder eine Beschneiderin, die Eltern oder andere Familienmitglieder. Der Eingriff kann nach Schweizer Gesetz verurteilt werden, auch wenn er im Ausland stattfindet. Die Beschneidung ist ausserdem ein Verstoss gegen das Völkerrecht und wird in zahlreichen Ländern bestraft.
Auszug aus « Osons parler d’excision », kantonales Büro zur Integration von AusländerInnen und zur Rassismusprävention des Kantons Waadt, 2012

 Die Folgen dieser Taten können für das Opfer schwerwiegend sein: starke Blutungen, Menstruationsbeschwerden, Infektionsrisiko, Verminderung des sexuellen Vergnügens, Tod.

In diesen Situationen bietet unsere Beratungsstelle den Opfern oder von FGM bedrohten Personen Informationen, Zuhören und psychologische Unterstützung, juristische und finanzielle Hilfe (die Straftat oder Drohung muss begangen worden sein, während das Opfer in der Schweiz Wohnsitz hatte, auch wenn sie im Ausland stattgefunden hat, Art. 17 OHG).

Wir können Frauen, die sich von Genitalverstümmelung bedroht fühlen, eine Notunterkunft anbieten oder organisieren.