Ihre Rechte

Weggehen ist ein Recht, welches im schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert ist: „Ein Ehegatte ist berechtigt, den gemeinsamen Haushalt für so lange aufzuheben, als seine Persönlichkeit, seine wirtschaftliche Sicherheit oder das Wohl der Familie durch das Zusammenleben ernsthaft gefährdet ist.“

 Viele Formen von Beziehungsgewalt sind durch das Gesetz verboten und fallen in den Rahmen des Opferhilfegesetzes (OHG). Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.Kontaktieren Sie uns