Zwangsheirat

  • Sie haben Angst, dass Ihre Eltern Ihren künftigen Mann aussuchen?
  • Eine Schulkollegin wurde gegen ihren Willen verlobt?
  • Ihre Eltern akzeptieren Ihren Trennungswunsch nicht?

Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wählen, niemand darf zur Heirat gezwungen werden. Die Heirat beruht auf der freien Wahl zwischen zwei Menschen. Man spricht von Zwangsheirat, sobald eine der beiden Personen keine Möglichkeit sieht, die Eheschliessung zu verweigern. Kontaktieren Sie uns, wir können Sie informieren und unterstützen.

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Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 181a1, Zwangsheirat

1 Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, eine Ehe einzugehen oder eine Partnerschaft eintragen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.