Brauchen Sie Hilfe?

An wen kann man sich in einer Krisensituation wenden?

Ab dem 1. Mai 2026 können alle Personen, die in der Schweiz Gewalt erfahren haben, sowie ihre Angehörigen, die sofortige Unterstützung benötigen, die Nummer 142 kostenlos anrufen. Diese nationale Hotline bietet vertrauliche Beratung und professionelle Hilfe, unabhängig davon, wo in der Schweiz Sie wohnen.

•    Kostenlos und vertraulich

•    Rund um die Uhr erreichbar, 7 Tage die Woche

•    Bei allen Formen von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt

An wen richtet sich die Nummer 142?

Die Nummer richtet sich an alle Personen, die Opfer einer Straftat geworden sind, die ihre körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit beeinträchtigt, sei es im privaten oder im öffentlichen Raum.

Die Nummer 142 greift in Krisensituationen ein, wenn ein Opfer sofortige Beratung benötigt und eine unverzügliche Weitervermittlung an bestehende Hilfsangebote entscheidend ist.

An wen kann man sich ausserhalb von Krisensituationen wenden?

Ausserhalb von Krisensituationen sind die Opferhilfe-Beratungsstellen die ersten Ansprechpartner für die Begleitung, Beratung und Betreuung von Gewaltopfern, insbesondere in rechtlicher, psychologischer und sozialer Hinsicht. Die direkt von den Beratungsstellen erbrachten Leistungen sind kostenlos.

In Freiburg gibt es zwei Opfer-Beratungsstellen:

Das Frauenhaus freiburg – Opferhilfe-Beratungsstelle für volljährige Frauen (cis- und transsexuelle Frauen sowie nicht-binäre Personen, die sich an den Verein wenden möchten), die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie die Kinder, die sie begleiten.

Opferhilfe-Beratungsstelle für Kinder, Männer, Verkehrsopfer und Opfer von Zwangsmassnahmen

Wussten Sie das?

•    Auch Angehörige der Opfer können sich unter diesen Nummern melden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

•    Die Hilfe wird unabhängig davon gewährt, ob eine Strafanzeige vorliegt.

•    Es ist nicht erforderlich, dass der Täter identifiziert wurde.

•    Ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Hilfe.

Notfall vs. Soforthilfe

⚠️ Achtung: Die Nummer 142 ist keine Notrufnummer

Die Nummer 142 dient der Beratung und Orientierung in Krisensituationen. Sie ersetzt keine Soforteinsatzdienste.

Bei unmittelbarer Gefahr wählen Sie sofort:

  • Polizei-Notruf: 117

  • Rettungsdienst (Krankenwagen): 144

  • Feuerwehr-Notruf: 118

 Der Zugang zu den Hilfsangeboten der Polizei und der Einsatzdienste ist über diese bestehenden Kanäle jederzeit gewährleistet.

Kein Opfer von Gewalt darf ohne Hilfe bleiben.

www.opferhilfe-schweiz.ch

Haben Sie Fragen zu Ihrer Gewaltsituation?

Brauchen Sie Unterstützung, um Abstand zu gewinnen und über Alternativen nachzudenken?

Sie fühlen sich unsicher und brauchen Schutz?

Sie sind Opfer von Gewalt geworden und brauchen Rat?

Sie kennen eine Person, die Gewalt erfährt oder erfahren hat, und haben Fragen?

Sie sind Berufstätige:r und benötigen Informationen im Zusammenhang mit unseren Fachgebieten?

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Sie erreichen uns telefonisch unter 026 322 22 02

Von Montag bis Freitag, von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr, ausser am Mittwochmorgen

Am Samstag und Sonntag, sowie an Feiertagen von 11.00 bis 17.00 Uhr

Jede Nacht von 19.30 bis 7.00 Uhr

Oder per E-Mail an info@sf-lavi.ch

Wann sollten Sie sich an das Frauenhaus freiburg wenden?

Gewaltformen

Gewalt in der Ehe und Partner:innenschaft (psychische, verbale, physische, sexualisierte, und/oder ökonomische)

Sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch in der Kindheit, andere gesetzlich verbotene sexuelle Handlungen)

Drohung, Nötigung, Stalking (zwanghafte Belästigung)

Menschenhandel

Zwangsheirat

Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation FGM)

Kindesentführung

Andere Gewalttaten und/oder Straftaten

Unsere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen richten sich an volljährige Frauen (Cis und Trans-Frauen sowie non binäre Personen, die sich an uns wenden möchten) die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie an die Kinder, die sie begleiten.

Angehörige von Frauen, die im Sinne des OHG Opfer einer Straftat geworden sind, haben ebenfalls Anspruch auf OHG-Leistungen.