Schweiz fällt erneut bei Umsetzung der Istanbul-Konvention durch: Zivilgesellschaft fordert Taten statt leerer Worte

Am 28. Oktober 2025 veröffentlicht das Netzwerk Istanbul Konvention seinen Parallelbericht und bewertet die staatliche Umsetzung.

Acht Jahre nach der Ratifizierung bleibt der Schutz vor Geschlechtsbezogener Gewalt in der Schweiz weiterhin ungenügend, trotz punktueller Fortschritte. Besonders eklatant sind Lücken in der Finanzierung, föderalistischen Fragmentierung und im Einbezug von Intersektionalität.

«Um die wichtige Arbeit der Frauenhäuser langfristig zu sichern, braucht es eine objektorientierte Finanzierung mit festen Sockelbeiträgen in allen Kantonen. So können alle Kosten gedeckt und Planungssicherheit gewährleistet werden, denn der Schutz vor Gewalt darf nicht vom Wohnkanton abhängen.» – Blertë Berisha, Co-Geschäftsleitung, DAO (Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein), deren Mitglied Frauenhaus Freiburg ist.

Was sich bei den Frauenhäusern zeigt, steht stellvertretend für ein grundsätzliches Problem im Schutzsystem. Es fehlen verbindliche Finanzierungsmechanismen, um Beratungsstellen, Präventionsprogramme und spezialisierte Angebote langfristig zu sichern und zu entlasten. Fehlende Ressourcen hemmen alle vier Säulen (Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Politik) der Istanbul Konvention.

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