30 Jahre OHG

Schlüsselrolle der Hilfe an Opfer von Straftaten

Seit 1993 erhalten Opfer und ihre Angehörigen Leistungen, die durch das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) gewährt werden. Im Jahr 2022 fanden in den OHG-Beratungsstellen der Schweiz über 46’000 Beratungen statt, mehr als ein Viertel davon in der Romandie und im Tessin.

Dennoch gibt es auch 30 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes noch viele konkrete Hürden, die Opfer daran hindern, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Eine qualitative Studie der Haute Ecole de Travail Social (HETS) in Genf zeigt insbesondere auf, dass die Existenz der OHG-Beratungsstellen bei den Betroffenen und den Fachpersonen, die sie betreuen, nicht ausreichend bekannt ist. Sie weist auch darauf hin, dass die Gerichtsverfahren, mit denen sich das Opfer auseinandersetzen muss, langwierig und zahlreich sein können, was seinen Schutz beeinträchtigt und es zwingt, die Schilderung der Tatereignisse viele Male zu wiederholen, was zu unnötigem Leid führt, das vermeidbar wäre. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass das Recht des Opfers, im Rahmen des Strafverfahrens nicht visuell mit der beschuldigten Person konfrontiert zu werden, häufig nicht gewahrt wird, da es an der entsprechenden Infrastruktur fehlt.

15 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von Opfern

Die OHG-Regionalkonferenz der lateinischen Schweiz, die die kantonalen Organisationen umfasst, die für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes in der Westschweiz und im Tessin zuständig sind, hat sich auf die verschiedenen Ergebnisse dieser Studie gestützt und während dem Kongress in Freiburg am 12. September 2023 im Rahmen des 30-jährigen Bestehens des OHG 15 Empfehlungen formuliert.

Die OHG-Regionalkonferenz der lateinischen Schweiz empfiehlt insbesondere:

  • die Mittel zur Information der breiten Öffentlichkeit über die Existenz der Opferhilfe zu verstärken,
  • die Sensibilisierung und Ausbildung von Fachpersonen, auch innerhalb des Justizsystems, in Bezug auf die Opferhilfe weiterzuentwickeln,
  • bestimmte Punkte des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten und der Strafprozessordnung zu reformieren mit dem Ziel, die Qualität der Opferbetreuung im Sinne des OHG zu verbessern,
  • die multidisziplinäre Arbeit mit Opferpersonen zu fördern.

Hier finden Sie die 15 Empfehlungen https://www.lavi30ans.ch/